Das Honorar für Coaching- und Beratungssitzungen kann im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung (Aufwendung für Gesundheit / Gesunderhaltung) bzw. als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern Sie Selbstzahler sind.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ich bin bemüht, Studenten und Menschen mit niedrigem Einkommen eine Ermäßigung auf mein Honorar zu gewähren.
Bitte sprechen Sie mich an, falls Sie mein Honorar nicht zahlen können.